AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der AIS erbrachten Dienstleistungen.

2. Die AIS verpflichtet sich, die Forderungen rasch zu bearbeiten und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die eine schnelle Einbringung gewährleisten. Die AIS hält sich das Recht vor, als letzteres zu entscheiden.

3. Der Auftraggeber bekommt sofort nach Eröffnung des Mandates eine schriftliche Auftragsbestätigung. Das Mandat wird am selben Arbeitstag (Mo – Fr) eröffnet, sofern das Mandat bis 15.00 Uhr bei AIS eintrifft.

4. Die AIS verrechnet der Schuldnerin / dem Schuldner, die dem Auftraggeber entstandenen finanziellen Nachteil in Form eines Verzugsschaden im Sinne von Art. 106 OR, der Auftraggeber überlässt diese eingehenden Beträge der AIS zur Deckung der entstandenen Kosten.

5. Die AIS leitet ohne Einverständnis des Auftraggebers keine rechtlichen Schritte ein. Der Auftraggeber muss sein Einverständnis über das Einleiten rechtlicher Schritte schriftlich oder per Email genehmigen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die AIS gegen eine Gebühr von Fr. 50.00 direkt rechtliche Schritte einleiten.

6. Die durch das Einleiten rechtlicher Schritte entstandenen amtlichen Kosten, werden von der AIS vorausbezahlt und sind im Falle eines Verlustscheins oder Rückzug des Mandates durch den Auftraggeber an die AIS zu ersetzen. Kosten für Adressrecherchen (Post- und Einwohnerkontrollen) benötigen keine vorherige Genehmigung des Auftraggebers. Die AIS achtet darauf, dass die Kosten im Verhältnis zur Forderung bleiben.

7. Von den eingehenden Zahlungen wird zuerst die Forderung des Auftraggebers inkl. Verzugszins gedeckt. Eingehende Zahlungen werden nach Abschluss des Mandats auf Monatsende an den Auftraggeber überwiesen. Auf Wunsch kann die AIS gegen eine Gebühr von Fr. 50.00 pro Überweisung die eingegangenen Zahlungen monatlich an den Auftraggeber überweisen.

8. Die Überwachung von Verlustscheinen ist kostenlos. Bei erfolgreicher Pfändung wird dem Auftraggeber eine Erfolgsprovision von 30% berechnet. Die amtlichen Kosten gehen zu Lasten der AIS und werden bei Nichterfolg nicht dem Auftraggeber weiterverrechnet.

9. Zahlungen welche direkt an den Auftraggeber überwiesen werden, sind sofort an die AIS zu melden.

10. Der Vertrag wird auf eine Dauer von 360 Tagen abgeschlossen (keine stillschweigende Verlängerung). AIS All Inkasso Service kann Mandate ohne Begründung ablehnen.

11. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor der Übergabe des Mandates mindestens eine schriftliche Zahlungserinnerung versendet zu haben sowie bei Rückzug des Mandates, die bisher geleisteten amtlichen Kosten zu ersetzen.

Datenschutz

Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten des Kunden hält sich AIS an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht. Anwendbares Recht und Gerichtsstand auf die Rechtsbeziehung zwischen AIS und seinen Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wädenswil.

Schlussbestimmungen

Der Kunde erklärt mit der Auftragsübergabe oder der Benutzung der Dienstleistung, dass er die vorliegenden AGB akzeptiert und als integrierenden Bestandteil des Vertrages anerkennt. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ereignisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Diese AGB treten mit der Auftragsübergabe an AIS in Kraft. Die AIS kann die AGB jederzeit ändern. Unsere Kunden werden sofort schriftlich benachrichtigt. Widerspricht der Auftragsgeber nicht innert 7 Tagen der Bekanntgabe, gilt dies als Einverständnis.

Zusatzdienstleistungen

1. Die Online-Zusatzdienstleistungen der AIS wie Adressrecherchen, Bonitätsauskünfte, Rechtsberatung und SHAB-Auszüge werden von den jeweiligen Anbietern bezogen. Die AIS haftet in keine Form für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten und Auskünfte.

2. Adressrecherchen:
Die Gebühr beträgt CHF 2.00 pro Online-Auftrag, telefonisch CHF 4.00. Die Gebühren werden vierteljährlich dem Auftraggeber verrechnet. Die AIS übernimmt keinerlei Haftung über die Richtigkeit der Daten.

3. Bonitätsauskünfte:
Die Gebühr beträgt CHF 5.00 pro Online-Auftrag, telefonisch CHF 7.00. Die Gebühren werden vierteljährlich dem Auftraggeber verrechnet. Der Auftraggeber ist verantwortlich, den physischen Interessensnachweis für eine mögliche Stichprobenkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten jederzeit bereit zu halten. Der Auftraggeber ist vollumfänglich haftbar für jeden gegenüber dem Kunden, dem Distributionspartner und der AIS geltend gemachten Schadenersatzanspruch, der aus einer Nichtbeachtung der Datenschutzregeln durch den Auftraggeber stammt.

4. Rechtsberatung:
Für die Gebühr erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Die AIS ist nur ausserprozessual tätig. Demnach wird durch die AIS keine Haftung für die prozessuale Richtigkeit einer Rechtsantwort oder die Einhaltung allfälliger Fristen übernommen. Die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des Sachverhaltes liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die AIS übernimmt daher keine Haftung für Schäden, welche durch fehlerhafte Rechtsantworten verursacht werden, sofern diese auf unrichtigem oder unvollständigem Sachverhalt beruhen. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der AIS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


AIS All Inkasso Service, Wädenswil, den 01. November 2008